Donnerstag, November 21, 2024
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    Früher in Rente und ohne Abschläge?

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    Rente

    Mit freiwilligen Beiträgen Abschläge ausgleichen

    RenteDRV-RLP. Wer frü­her in Altersrente gehen möch­te, muss mit Abschlägen bei der Rente rech­nen. Mit zusätz­li­chen frei­wil­li­gen Beiträgen kann man Abschläge aus­glei­chen. Möglich ist dies bereits ab dem 50. Lebensjahr. 

    2020 haben Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz rund 7,3 Millionen Euro an zusätz­li­chen Beiträgen ein­ge­zahlt – so viel wie noch nie. Das zeigt das gro­ße Vertrauen in die Rentenversicherung – gera­de in Krisenzeiten. Hinzu kommt, dass der Beitragssatz in der gesetz­li­chen Rentenversicherung mit 18,6 Prozent ver­gleichs­wei­se güns­tig ist. 

    Beraten lassen 

    Wer plant, frü­her in Altersrente zu gehen und die Abschläge aus­zu­glei­chen, soll­te sich per­sön­lich bera­ten las­sen. Einen Beratungstermin gibt es auch in Zeiten von Corona tele­fo­nisch direkt bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen in Speyer, Kaiserslautern, Mainz, Bad Kreuznach, Trier, Koblenz oder Andernach. 

    Zusätzliche Beiträge erhöhen die Rente 

    Wichtig: Auch wenn sich die Pläne ändern und die Altersrente erst spä­ter begin­nen soll­te, gehen die zusätz­lich gezahl­ten Beiträge nicht ver­lo­ren. Im Gegenteil: Sie erhö­hen die spä­te­re Rente. Außerdem kön­nen sie als Aufwendungen für die Altersvorsorge bei der Steuer gel­tend gemacht wer­den. Konkrete Auskünfte ertei­len Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater oder Finanzämter. 

    So hoch sind die Abschläge 

    Für jeden Monat des vor­zei­ti­gen Rentenbeginns betra­gen die Abschläge 0,3 Prozent der Rente. Wer also ein Jahr frü­her in Rente geht, muss einen Abschlag von 3,6 Prozent in Kauf neh­men. Bis zu 14,4 Prozent der Rente kön­nen es maxi­mal sein. Dies gilt dann für die gesam­te Zeit des Rentenbezugs und eine anschlie­ßen­de Hinterbliebenenrente. Nur noch die Regelaltersrente und die Altersrente für beson­ders lang­jäh­rig Versicherte mit 45 Jahren gibt es ohne Abschläge. 

    Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und unter www​.drv​-rlp​.de.

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