Kreis. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Alle Papierführerscheine und älteren Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b auf der Vorderseite des Führerscheines) werden ersetzt.
Seit dem 19. Januar 2013 werden nur noch befristete Kartenführerscheine ausgestellt. Diese sind für 15 Jahre gültig und müssen dann erneuert werden. Eine erneute Prüfung ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich, es findet lediglich ein Dokumentenumtausch statt.
Bei Personen, die einen Papierführerschein (rosa oder grau) besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.
Geburtsjahr Umtausch bis:
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 – 1958 19. Juli 2022
1959 – 1964 19. Januar 2023
1965 – 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025
Bei Personen mit einem Kartenführerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (Feld 4a auf der Vorderseite Ihres Führerscheines).
Ausstellungsjahr Umtausch bis:
1999 – 2001 19. Januar 2026
2002 – 2004 19. Januar 2027
2005 – 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 – 18.01.2013 19. Januar 2033
Erforderliche Unterlagen für den Umtausch:
- Aktuelles biometrisches Passbild
– Gültiges Ausweisdokument
Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht von der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück ausgestellt wurde (gilt nur bei rosa oder grauen Führerscheinen). Führerscheine können bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises oder der örtlich zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung beziehungsweise Stadtverwaltung Boppard umgetauscht werden.