Sehr geehrter Herr Minister Wissing,
die Süddeutsche Zeitung hat in einem Beitrag „Imker gegen Zulassung von bienengiftigem Wirkstoff“ Ihr Haus wie folgt zitiert: „Die Zulassung vom BVL enthält diese Monitoring-Verpflichtung, sodass staatliche Stellen das Monitoring gewährleisten müssen und es auch tun.“ Hintergrund ist die Notfallzulassung für ein seit 2018 in der EU verbotenes hochgiftiges Neonicotinoid. In dieser Notfallzulassung für Neonicotinoid-gebeiztes Rübensaatgut wird ein Monitoring zur Beurteilung möglicher Einflüsse auf den Naturhaushalt und insbesondere die Bienen gefordert.
Am 13. Januar wurde uns von Ihrem Mitarbeiter auf ausdrückliche Nachfrage versichert, es werde kein Monitoring in Rheinland-Pfalz geben und nicht eine einzige Rückstandsanalyse sei vorgesehen. Sehr geehrter Herr Minister Wissing, bitte stellen Sie unmissverständlich klar, dass ein Monitoring durchgeführt wird, und benennen Sie die Anzahl der vorgesehenen Rückstandsanalysen pro Hektar Aussaatfläche. Die Leitung des Monitorings könnte dem Fachzentrum Bienen und Imkerei in Mayen übertragen werden. Die Rheinland-Pfälzer haben ein Recht auf einen intakten Naturhaushalt und unversehrte Bienen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heinen, stellvertretender Vorsitzender Imkerverband Rheinland e.V.
Franz Botens, stellvertretender Vorsitzender Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V.