Mittwoch, Oktober 30, 2024
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    Leserbrief für Neonicotinoide-Notfallzulassung

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    RHA Leserpost

    Sehr geehr­ter Herr Minister Wissing,

    die Süddeutsche Zeitung hat in einem Beitrag „Imker gegen Zulassung von bie­nen­gif­ti­gem Wirkstoff“ Ihr Haus wie folgt zitiert: „Die Zulassung vom BVL ent­hält die­se Monitoring-Verpflichtung, sodass staat­li­che Stellen das Monitoring gewähr­leis­ten müs­sen und es auch tun.“ Hintergrund ist die Notfallzulassung für ein seit 2018 in der EU ver­bo­te­nes hoch­gif­ti­ges Neonicotinoid. In die­ser Notfallzulassung für Neonicotinoid-gebeiz­tes Rübensaatgut wird ein Monitoring zur Beurteilung mög­li­cher Einflüsse auf den Naturhaushalt und ins­be­son­de­re die Bienen gefordert. 

    Am 13. Januar wur­de uns von Ihrem Mitarbeiter auf aus­drück­li­che Nachfrage ver­si­chert, es wer­de kein Monitoring in Rheinland-Pfalz geben und nicht eine ein­zi­ge Rückstandsanalyse sei vor­ge­se­hen. Sehr geehr­ter Herr Minister Wissing, bit­te stel­len Sie unmiss­ver­ständ­lich klar, dass ein Monitoring durch­ge­führt wird, und benen­nen Sie die Anzahl der vor­ge­se­he­nen Rückstandsanalysen pro Hektar Aussaatfläche. Die Leitung des Monitorings könn­te dem Fachzentrum Bienen und Imkerei in Mayen über­tra­gen wer­den. Die Rheinland-Pfälzer haben ein Recht auf einen intak­ten Naturhaushalt und unver­sehr­te Bienen.

    Mit freund­li­chen Grüßen

    Tobias Heinen, stell­ver­tre­ten­der Vorsitzender Imkerverband Rheinland e.V.
    Franz Botens, stell­ver­tre­ten­der Vorsitzender Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V.

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