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Der Missstand auf dem Friedhof in Bad Salzig 

RHA Leserpost

Schon seit län­ge­rer Zeit ist der Friedhof in Bad Salzig in einem unge­pfleg­ten Zustand; die Würde des Friedhofes ist in Teilen nicht mehr gewahrt. Die älte­re Generation bedau­ert dies sehr, weil auch die Würde ihrer Verstorbenen durch den bekla­gens­wer­ten Zustand auf dem Friedhof betrof­fen wird.

Nach den Vorschriften der § 16 und 17 der Friedhofsordnung der Stadt Boppard sind die ver­fü­gungs- bezie­hungs­wei­se nut­zungs­be­rech­tig­ten Personen für die Gestaltung, Instandhaltung und ins­be­son­de­re für die Pflege der Gräber zustän­dig. Das heißt: Um „sein Grab“ hat sich jede die­ser Personen pflicht­ge­mäß selbst zu küm­mern. Da die­ser Pflicht in sehr vie­len Fällen nicht nach­ge­kom­men wird, soll­te es nach Maßgabe des § 18 der Friedhofsverwaltung der Stadt Boppard, in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher von Bad Salzig, selbst­ver­ständ­li­che Aufgabe sein, aktiv die­se Missstände abstel­len zu lassen.

Auch die Gärtner, wel­che vor­wie­gend für die Arbeiten auf dem Friedhof in Bad Salzig ein­ge­stellt wor­den sind, soll­ten auch über­wie­gend hier ihr Tätigkeitsfeld haben und den Friedhof sau­ber und in einem wür­de­vol­len Zustand brin­gen bezie­hungs­wei­se erhal­ten (Vorbild kann der Friedhof in Urbar/Rhein-Hunsrück-Kreis sein).

Es ist auch zu bekla­gen, dass der geplan­te Parkplatz für Friedhofsbesucher nicht wenigs­tens behelfs­mä­ßig als die­sen nutz­bar gemacht wor­den ist. Schließlich kom­men sehr vie­le älte­re, behin­der­te und Personen von weit her, um das Grab ihrer Verstorbenen zu besu­chen und die Grabpflege zu besor­gen. Ihren Pkw dürfen/können sie in der Nähe des Friedhofes nicht abstel­len. Sie wür­den gege­be­nen­falls einen Verstoß gegen die StVO ris­kie­ren, weil die Parkmöglichkeiten in der Nähe des Friedhofes über­wie­gend von Anwohnern sowie Dauerparker belegt sind.

Ursula Volk, Boppard

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