Notgedrungen mussten 2019 im Ortsteil Weiler die Kinder über ein halbes Jahr lang von Begleitpersonen zu Fuß über den Friedhof zur städtischen Kindertagesstätte und zurück geleitet werden. Der Grund: Die einzige Zufahrt zu dieser öffentlichen Einrichtung fiel komplett der Vorplatzerweiterung des Dorfgemeinschaftshauses zum Opfer, ohne dass eine Alternativtrasse zur Verfügung stand.
Dieses absolute Genehmigungshindernis wurde, insbesondere um den angestrebten Landeszuschuss nicht zu gefährden, beim Förderantrag vom 28. Oktober 2016 zu Sanierung, Umbau und Anbau des Dorfgemeinschaftshauses mit Vorplatzgestaltung seitens der örtlichen Planungsträger – dem seinerzeit CDU-dominierten Ortsbeirat unter der Leitung des damaligen CDU-Ortsvorstehers – geflissentlich außen vor gelassen.
Gleichermaßen verdeckt, unter Vermeidung jedweden offenen Wortes mit dem Betroffenen, agierte jener Ortsvorsteher sodann bei dem Versuch, auf die Schnelle die dringend benötigte Alternativtrasse zu beschaffen. Dieser, unter billigender Inkaufnahme sogar strafrechtlicher Weiterungen unternommene Versuch, die für die Realisierung einer zusätzlichen Kita-Zufahrt erforderlichen Flurstücke des Unterzeichners heranzuziehen, scheiterte jedoch an dessen Rechtswidrigkeit.
Es passt ins Bild, dass jener Ortsvorsteher es geschafft hat, vom „Bock zum Gärtner“ zu mutieren, will sagen vom maßgeblichen Antreiber des KDU-Gutachtens zur Restaurierung der Kurfürstlichen Burg zum Ersten Beigeordneten der Stadt Boppard.
Transparentes, nicht zuletzt auch bürgernahes Handeln exponierter Kommunalpolitiker sieht anders aus!
Dieses Szenario vor Augen, das natürlich ein absolutes Genehmigungshindernis darstellte, wurde die beabsichtigte Vorplatzerweiterung beim Förderantrag vom 28. Oktober 2016 zu Sanierung, Umbau und Anbau des Dorfgemeinschaftshauses mit Vorplatzgestaltung seitens der örtlichen Planungsträger – dem seinerzeit CDU-dominierten Ortsbeirat unter der Leitung des damaligen CDU-Ortsvorstehers – außen vor gelassen.