Anleinpflicht für Hunde beachten und Hundekot entsorgen
Boppard. Hunde sind treue und folgsame Begleiter und bereiten ihren Haltern im Alltag viel Freude. Dabei ist es aber auch wichtig, Rücksicht auf diejenigen zu nehmen, die vielleicht vor Hunden Angst haben oder nicht möchten, dass ihnen ein fremdes Tier im öffentlichen Raum zu nahekommt. Auch gehören die Hinterlassenschaften der Vierbeiner nicht auf Gehwege, in Grünanlagen, Vorgärten oder die freie Landschaft, sondern sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Aus der Kernstadt Boppard und den Ortsbezirken werden derzeit vermehrt Beschwerden über frei laufende Hunde und Verunreinigungen durch Hundekot an die Stadtverwaltung herangetragen. Die Stadtverwaltung Boppard sieht sich daher erneut veranlasst, auf die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in der Stadt Boppard hinzuweisen.
Demnach müssen Halter und Führer von Hunden dafür sorgen, die öffentlichen Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich zu verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, kann die Verunreinigung auf Kosten des Pflichtigen durch Dritte beseitigt werden. Wer diese Vorschriften nicht beachtet, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belangt werden.
Des Weiteren dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Wer unbeaufsichtigt Hunde im Jagdbezirk (Wald oder Flur) laufen lässt, handelt nach dem Landesjagdgesetz ebenfalls ordnungswidrig. Gerade in der Brut- und Setzzeit (April bis Juli) gilt besondere Aufsichtspflicht über Hunde auf und an allen Grünflächen. Wiesen, Felder und Wälder inner- und außerorts sind ebenfalls betroffen.
Neben der vorstehenden Gefahrenabwehrverordnung und des Landesjagdgesetzes ist auch das Landeshundegesetz (LHundG) zu beachten. Nach diesem Gesetz sind „gefährliche Hunde“ außerhalb des befriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern und Fluren sowie in sonstigen, von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen anzuleinen und haben einen Maulkorb zu tragen, der das Beißen verhindert.
Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kann das Halten des Hundes untersagt werden. Die Stadtverwaltung Boppard bittet daher alle Hundehalter, die Regeln zu beachten und verantwortungsbewusst zu handeln. Ziel ist es, das Miteinander in der Stadt Boppard für alle Bürger angenehm zu gestalten.