Sehr geehrter Herr Loringhoven,
in der Sitzung des Stadtrates vom 19. September haben Sie zum TOP 1 „Entbuschungsmaßnahmen in Boppard-Eisenbolz, Widerspruchsverfahren“ den Antrag gestellt: Der Widerspruch wird zurückgenommen und im Einvernehmen mit der Stadt wird geklärt, ob eventuell. Baumfällarbeiten zurückzuführen seien und Bäume möglichst weitestgehend erhalten bleiben.
Zusammen mit den Stimmen von BfB, SPD, FDP und der Linkspartei ist Ihr Antrag mehrheitlich so beschlossen.
Wir unterstellen, dass Sie sich insbesondere in Bezug auf die hohe Bedeutung des Themas für die Bevölkerung hier und insbesondere auch für die Natur intensiv mit der Problematik befasst haben.
Wir bitten Sie, uns Folgendes zu erklären:
- Bürgerbeteiligung ist unüberhörbar gefordert. Die Initiative zum Erhalt der Kultur- und Naturlandschaft Eisenbolz hat sie ebenso deutlich und unüberhörbar gefordert, wie auch die Vertreter der FWG und der CDU während der Stadtratssitzung (zum Beispiel „Einspruch aufrechterhalten bis alle Fragen der Beteiligten geklärt sind“): In Ihrem Antrag ist keine Bürgerbeteiligung enthalten. Bitte erklären Sie uns, warum in Ihrem Antrag die Bürgerbeteiligung keine Rolle spielt
- Sie verbinden die Weiterführung der Eingriffe auf dem Eisenbolz mit der Antragsformulierung: Bei weiteren Aktionen sollen im Einvernehmen mit der Stadt die Baumfällarbeiten weitestgehend zurückzuführen sein, sodass die Maßnahmen nicht einschränkt, aber die Bäume weitgehend erhalten bleiben. Derzeit ist verantwortliche und ausführende Behörde die SGD Nord. Wir bitten Sie uns darüber aufzuklären, wer Ihrem Antrag gemäß wem welchen Auftrag erteilen wird, um konkret welche Eingriffsmaßnahmen zuzulassen oder nicht.
- Was heißt „eventuell“ und „weitgehend“ und in welchem Verantwortungsbereich liegt die Auslegung: „Bäume weitgehend erhalten“? Warum haben Sie in Ihrem Antrag nicht deutlich formuliert, welche Natureingriffe zukünftig genau erlaubt und welche nicht erlaubt sind?
- Ihr Antrag enthält keine eindeutige Forderung, große, gesunde Bäume nicht zu fällen. Bitte erklären Sie uns, warum Ihr Antrag diese Forderung nicht enthält.
- Sie hatten bei Ihrem Statement zu den Eingriffen im Dammigbachtal im Stadtrat erklärt: „Das mag aus biologischer Sicht sinnvoll sein, das kann ich überhaupt nicht beurteilen“. Die „Initiative Eisenbolz“ hatte Ihnen als aktiver Teil der Bevölkerung einen Ortstermin auf dem Eisenbolz mit fachkundiger Erklärung angeboten. Das Gesprächsangebot der Initiative haben Sie nicht genutzt. Bitte erklären Sie uns, warum Sie einen Kontakt mit der Initiative ignoriert und welche biologisch-fachlichen Beurteilungskriterien Sie jetzt stattdessen für Ihren Antrag herangezogen haben
- Die Maßnahmen auf dem Eisenbolz greifen in ein Gebiet ein, das rechtlich umfangreich geschützt ist: Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet, geschützte Rheinhänge zwischen Kaub und Lahnstein, Natura 2000. Sie beantragen, den Einspruch der Stadt Boppard zurückzunehmen und damit die Eingriffe in die Natur auf dem Eisenbolz fortzuführen. Ihr Antrag ist aber nicht verbunden mit der Forderung, vorab eine Bestandsaufnahme von Flora und Fauna in dieser so streng geschützten Natur durchzuführen. Bitte nennen Sie uns den Grund, warum das nicht erfolgen soll.
- Tiefenfräsung ist Naturzerstörung in höchstem Maße. Warum fordern Sie nicht auf, die Fräsungen komplett zu verzichten?
- Tiefenfräsungen, Wurzelbeschädigungen oder Baumfällungen hat die Behörde als „Handwerkliche Fehler“ bezeichnet, Wiederholungen aber nicht ausgeschlossen. In Ihrem Antrag haben Sie nicht die fachgerechte und beschädigungsfreie Bearbeitung oder Sanktionen bei Verstößen gefordert. Nennen Sie uns bitte Ihre Gründe, warum Sie diese Forderung nicht erheben.
- Der Einspruch der Stadt Boppard enthält den Hinweis, dass „bereits Form und Inhalt der ‚Allgemeinverfügung‘ rechtlichen Bedenken begegnen (fehlende Angaben betroffener Grundstücke, Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung)“. Ihr Antrag im Stadtrat ist nicht verbunden mit dem Auftrag, zunächst die Rechtssicherheit des Verwaltungsaktes zu prüfen und die Weiterführung der Eingriffe vom Ergebnis der Rechtsprüfung abhängig zu machen. Bitte nennen Sie uns Ihre Gründe, warum Sie diese Klärung nicht vorab suchen.
Wir danken Ihnen für die Beantwortung unserer Fragen, die gern auch öffentlich erfolgen darf.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Kühl (kuehl@planwerk-gruen.de), Wolfgang Petersen (wolfgang.petersen@t‑online.de),
Maria-Anna Roth (roth-maria-anna@web.de), Klaus Thomas (klaus-thomas@web.de)