Früher in Rente und ohne Abschläge?
DRV-RLP. Wer früher in Altersrente gehen möchte, muss mit Abschlägen bei der Rente rechnen. Mit zusätzlichen freiwilligen Beiträgen kann man Abschläge ausgleichen. Möglich ist dies bereits ab dem 50. Lebensjahr.
Balkon- und Gartennutzung in Mietwohnungen – Was ist erlaubt?
Die städtischen Behörden haben in Corona-Zeiten eine Vielzahl an Freizeitaktivitäten, wie das Grillen im öffentlichen Raum oder das Verweilen in Parks oder Grünanlagen, verboten oder zumindest deutlich eingeschränkt. Glücklich schätzen können sich in der aktuellen Situation Bewohner mit einem Garten, Balkon oder einer Terrasse.