Kreis sichert Unterstützung zu und fordert Zukunftskonzept
Simmern. Der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises hat sich in einer Sondersitzung erneut mit der angespannten Situation des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM) und mit der Zukunft des GKM-Standortes Boppard befasst. Das Gremium erklärt sich dazu bereit, gemeinsam mit der Stadt Boppard und der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ eine Verlustübernahme bis Ende des Jahres 2025 mitzutragen. Wesentliche Bedingung ist, dass in den kommenden Monaten am Standort Boppard intensiv an einem umsetzungsfähigen Zukunftskonzept für den weiteren Erhalt des Hauses gearbeitet wird, um das Haus wirtschaftlich betreiben zu können.
Landrat Volker Boch dankte allen Gremienmitgliedern dafür, dass sie bereit waren, trotz Ferien- und Urlaubszeit an der Sondersitzung teilzunehmen, nachdem zuvor über dieses wichtige Thema auch in den Fraktionen intensiv beraten worden war. „Die Verwaltung und der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises befassen sich seit Monaten intensiv mit dem Krankenhaus in Boppard“, erklärt der Landrat, „es war und ist dabei immer deutlich erkennbar gewesen, dass wir gemeinsam mit der Stadt Boppard und der Stiftung an der Seite des Krankenhauses stehen und uns für die Mitarbeitenden sowie die medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Dies untermauert auch der Beschluss, der jetzt gefasst worden ist. Der Kreistag hat beschlossen, einen Beitrag zu leisten, das Haus nicht kurzfristig zu schließen. Am Standort Boppard können jetzt Zukunftskonzeptionen erarbeitet werden.“
Der Rhein-Hunsrück-Kreis ist kein Gesellschafter des wirtschaftlich angeschlagenen GKM und hat auch keine rechtliche Verpflichtung, das Krankenhaus in Boppard zu betreiben. Entsprechend hat der Kreistag die Zusicherung einer Verlustübernahme bis zum Ende des Jahres 2025 an Eckpunkte geknüpft, die erfüllt werden müssen. Wesentlich ist dabei die Erstellung eines zielgerichteten Zukunftskonzeptes. Der Beschluss des Kreistages steht unter dem Vorbehalt, dass sowohl die Stadt Boppard als auch die Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ kurzfristig entsprechende Beschlüsse fassen.