Donnerstag, November 21, 2024
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    Rhein-Hunsrück-Kreis fasst Beschluss zum Erhalt des Krankenhauses Heilig Geist Boppard

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    Zukunft des Bopparder Krankenhauses ist ungewiss

    Kreis sichert Unterstützung zu und for­dert Zukunftskonzept 

    Simmern. Der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises hat sich in einer Sondersitzung erneut mit der ange­spann­ten Situation des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM) und mit der Zukunft des GKM-Standortes Boppard befasst. Das Gremium erklärt sich dazu bereit, gemein­sam mit der Stadt Boppard und der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ eine Verlustübernahme bis Ende des Jahres 2025 mit­zu­tra­gen. Wesentliche Bedingung ist, dass in den kom­men­den Monaten am Standort Boppard inten­siv an einem umset­zungs­fä­hi­gen Zukunftskonzept für den wei­te­ren Erhalt des Hauses gear­bei­tet wird, um das Haus wirt­schaft­lich betrei­ben zu können. 

    Landrat Volker Boch dank­te allen Gremienmitgliedern dafür, dass sie bereit waren, trotz Ferien- und Urlaubszeit an der Sondersitzung teil­zu­neh­men, nach­dem zuvor über die­ses wich­ti­ge Thema auch in den Fraktionen inten­siv bera­ten wor­den war. „Die Verwaltung und der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises befas­sen sich seit Monaten inten­siv mit dem Krankenhaus in Boppard“, erklärt der Landrat, „es war und ist dabei immer deut­lich erkenn­bar gewe­sen, dass wir gemein­sam mit der Stadt Boppard und der Stiftung an der Seite des Krankenhauses ste­hen und uns für die Mitarbeitenden sowie die medi­zi­ni­sche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger ein­set­zen. Dies unter­mau­ert auch der Beschluss, der jetzt gefasst wor­den ist. Der Kreistag hat beschlos­sen, einen Beitrag zu leis­ten, das Haus nicht kurz­fris­tig zu schlie­ßen. Am Standort Boppard kön­nen jetzt Zukunftskonzeptionen erar­bei­tet werden.“

    Der Rhein-Hunsrück-Kreis ist kein Gesellschafter des wirt­schaft­lich ange­schla­ge­nen GKM und hat auch kei­ne recht­li­che Verpflichtung, das Krankenhaus in Boppard zu betrei­ben. Entsprechend hat der Kreistag die Zusicherung einer Verlustübernahme bis zum Ende des Jahres 2025 an Eckpunkte geknüpft, die erfüllt wer­den müs­sen. Wesentlich ist dabei die Erstellung eines ziel­ge­rich­te­ten Zukunftskonzeptes. Der Beschluss des Kreistages steht unter dem Vorbehalt, dass sowohl die Stadt Boppard als auch die Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ kurz­fris­tig ent­spre­chen­de Beschlüsse fassen.

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