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Nach Kreistagsbeschluss: Hoffnung für Bopparder Krankenhaus

Zukunft des Bopparder Krankenhauses ist ungewiss

Simmern/Boppard. Der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises hat in sei­ner Sitzung am Montag einen ein­stim­mi­gen Beschluss gefasst, der die Liquidität und damit die Fortführung des Krankenhauses „Heilig Geist“ in Boppard sichern soll. Abhängig von wei­te­ren Beschlussfassungen des Stadtrates Boppard sowie der in Boppard ansäs­si­gen Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ kann damit der Erhalt des Krankenhauses bis zum Jahresende gesi­chert werden. 

Ziel des Beschlusses ist es, das Krankenhaus zukunfts­fä­hig aus­zu­rich­ten und in den kom­men­den Monaten die struk­tu­rier­te Fortführung des Standortes zu erar­bei­ten sowie die Finanzierung des Krankenhauses „Heilig Geist“ dau­er­haft zu sichern. Landrat Volker Boch begrüßt es aus­drück­lich, dass durch den Beschluss des Kreistages vor allem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein wich­ti­ger Schritt erreicht wur­de, auch wenn nun vor allen Beteiligten viel Arbeit lie­ge, um das Krankenhaus dau­er­haft für die Region zu sichern. „Die kom­mu­na­le Familie steht zusam­men für die Gesundheitsversorgung in der Region“, erklär­te der Landrat nach der Sitzung. Und wei­ter: „Boppards Bürgermeister Jörg Haseneier und ich haben in den ver­gan­ge­nen Monaten immer deut­lich gemacht, dass wir hin­ter der Klinik ste­hen – und ich den­ke, dass dies auch für unse­re poli­ti­schen Gremien gilt.“ 

Befristet bis Ende des Jahres

Der Kreistag hat nun beschlos­sen, gemein­sam mit der Stadt Boppard und der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“, die Gesellschafter des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM) ist, das erwar­te­te Defizit bis Jahresende aus­zu­glei­chen. Jetzt gel­te es, wei­ter für das Krankenhaus zu kämp­fen und schnellst­mög­lich ein Zukunftskonzept zu erar­bei­ten. „Wir erwar­ten von der Geschäftsführung und auch vom Austausch mit den kom­mu­na­len Gesellschaftern sowie den betei­lig­ten Ministerien, dass alles dafür getan wird, ein Fortführungskonzept zu erarbeiten.“ 

Jetzt ist geplant, dass sich der Landkreis und die Stadt Boppard zu glei­chen Teilen mit ins­ge­samt 50 Prozent an der Liquiditätssicherung betei­li­gen und die Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ als GKM-Gesellschafter eben­falls 50 Prozent zur Liquiditätssicherung beiträgt. 

„Da weder die Stadt Boppard noch der Rhein-Hunsrück-Kreis Gesellschafter des Krankenhauses sind, kön­nen wir hier auf­grund der bedroh­li­chen Lage nur für einen begrenz­ten Zeitraum unter­stüt­zen“, erklärt Landrat Boch. Der Beschluss des Kreistages ist unter dem Vorbehalt erfolgt, dass sowohl der Stadtrat Boppard als auch die Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ den vor­ge­schla­ge­nen Weg mit­ge­hen und ent­spre­chen­de Beschlüsse fassen. 

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